Information und Bildungsarbeit von und für die SAP-Community

Juristischer Dauerbrenner: SAP-Lizenzen

In den SAP-Lizenzbedingungen steckt viel rechtlicher Zündstoff – das hören wir nicht nur von unseren Mandanten, sondern erleben es in der Praxis seit Jahren. Viele Themen sind keine Eintagsfliegen, sondern entwickeln im Laufe der Jahre ständig neue Facetten.
E-3 Magazin
23. September 2015
Lizenzen
avatar

Die Abschaffung des Limited Professional User(LPU) durch Änderungen der PKL (Preis- und Konditionenliste) der SAP Ende 2014 führte bei vielen Nutzern zu Irritationen.

Laut SAP sollte ein Nachkauf nur möglich sein, wenn man sich mit SAP bis Mitte August auf eine klare Definition des LPU einige.

Wieso hatte die SAP in der Vergangenheit nicht selbst eine geliefert? Sollte über die Neudefinition nicht einfach eine Preiserhöhung durchgedrückt werden?

Dafür spricht einiges. Die rechtliche Betrachtung früherer LPU-Metriken zeigt erheblichen Auslegungsspielraum zugunsten der Nutzer. Und Unklarheiten in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gehen zulasten des Verwenders.

Schöpfen Sie also den Auslegungsspielraum in seinen zulässigen Grenzen aus – auch in Zukunft!

Das Thema „Indirekte Nutzung“ beschäftigt die Community seit Jahren. Erst seit 2011 befindet sich dazu ein sehr pauschaler Passus zur Lizenzpflichtigkeit in den AGB.

Demnach muss der Nutzer für alle Personen, die SAP-Software „direkt und/oder indirekt“ nutzen, über die erforderlichen Nutzungsrechte, wie in der PKL näher definiert, verfügen.

Ein Zugriff der Nutzer über Schnittstellen zu Drittapplikationen wurde allerdings von der SAP bereits vor der Aufnahme dieses Passus in die AGB als lizenzpflichtig dargestellt.

Zu der Rechtmäßigkeit dieser Praxis und der zugrunde liegenden AGB-Klausel liegen unseres Wissens keine gerichtlichen Entscheidungen vor. 2014 wurde über die Einführung neuer User-Typen in der PKL versucht, die indirekte Nutzung auf solidere rechtliche Füße zu stellen.

Juristisch ist das Thema keineswegs trivial. Falsch ist es zu glauben, die indirekte Nutzung sei erst seit 2011 oder sogar 2014 vergütungspflichtig. Es geht um komplexe urheberrechtliche Fragestellungen.

Um zu wissen, welche Nutzungen überhaupt „indirekte Nutzungen“ im Rahmen der AGB/PKL sind und welche davon vergütungspflichtig sind, muss eine Einzelfallbetrachtung angestellt werden – das gilt für Alt- wie für Neuverträge.

Auch die „gesamthafte Pflege“ bleibt ein rechtlicher Dauerbrenner. Obwohl der Vertrieb über sogenannte „Stilllegungen“ oder „Teil-Stilllegungen“, gerne in Verbindung mit Neuverträgen im Cloud- und/oder Hana-Bereich, Teilkündigungen der Pflegeverträge ermöglicht, bleibt eine Teilkündigung gemäß den AGB formal verboten.

Der Nutzer hat ständig und alle Installationen der SAP-Software in Pflege zu halten oder die Pflege insgesamt zu kündigen.

Im Zuge von Umstrukturierungen oder M&A-Prozessen kann dies zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung führen und das Unternehmen sinnlose Millionen kosten.

Es wäre für die SAP so leicht, eine Teilkündigung der Pflege im Hinblick auf einzelne Verträge oder Produkte zu ermöglichen. Auf unsere Veranlassung liegt dem Bundeskartellamt derzeit eine entsprechende Beschwerde vor.

Dass käuflich erworbene Softwarelizenzen unter bestimmten Voraussetzungen weiterveräußert werden dürfen, hat der Europäische Gerichtshof 2012 klar zugunsten der Nutzer entschieden. Dies gilt auch für SAP-Software.

Die Nutzer sind Eigentümer der Software. Für Nutzer kann es erhebliche Kostenvorteile haben, wenn sie die Software weiterveräußern, anstatt auf Betreiben der SAP „stillzulegen“.

Aus rechtlicher Sicht erscheint es auch recht widersprüchlich, das eigene Eigentum „stillzulegen“. Das wäre so, als wenn BMW forderte, dass Sie den Wagen für immer in der Garage stehen lassen müssen, wenn Sie ihn nicht mehr warten lassen wollen.

Daher: Vorsicht bei Stilllegungsvereinbarungen! Im Zusammenhang mit gebrauchter Software beschäftigen uns derzeit u. a. die Fragen, ob den Nutzern ein Anspruch auf Wartung von gebrauchter Software zusteht und inwieweit Teilveräußerungen aus einzelnen Verträgen vorgenommen werden dürfen.

Mein Tipp: Prüfen Sie Ihre rechtlichen Optionen genau und nutzen Sie den Spielraum, um bessere Verträge zu machen!

avatar
E-3 Magazin

Information und Bildungsarbeit von und für die SAP-Community.


Schreibe einen Kommentar

Die Arbeit an der SAP-Basis ist entscheidend für die erfolgreiche S/4-Conversion. 

Damit bekommt das sogenannte Competence Center bei den SAP-Bestandskunden strategische Bedeutung. Unhabhängig vom Betriebsmodell eines S/4 Hana sind Themen wie Automatisierung, Monitoring, Security, Application Lifecycle Management und Datenmanagement die Basis für den operativen S/4-Betrieb.

Zum zweiten Mal bereits veranstaltet das E3-Magazin in Salzburg einen Summit für die SAP-Community, um sich über alle Aspekte der S/4-Hana-Basisarbeit umfassend zu informieren. Alle Informationen zum Event finden Sie hier:

SAP Competence Center Summit 2024

Veranstaltungsort

Eventraum, FourSide Hotel Salzburg,
Am Messezentrum 2,
A-5020 Salzburg

Veranstaltungsdatum

5. und 6. Juni 2024

Early-Bird-Ticket:

Erhältlich bis 29.03.2024
€ 440 exkl. USt.

Regular Ticket:

€ 590 exkl. USt.

» Melden Sie sich jetzt an und sichern Sie sich Ihr Ticket zum Early-Bird-Preis!

Veranstaltungsort

Eventraum, Hotel Hilton Heidelberg,
Kurfürstenanlage 1,
69115 Heidelberg

Veranstaltungsdatum

28. und 29. Februar 2024

Tickets

Regular Ticket
EUR 590 exkl. USt
Veranstalter ist das E3-Magazin des Verlags B4Bmedia.net AG. Die Vorträge werden von einer Ausstellung ausgewählter SAP-Partner begleitet. Der Ticketpreis beinhaltet den Besuch aller Vorträge des Steampunk und BTP Summit 2024, den Besuch des Ausstellungsbereichs, die Teilnahme an der Abendveranstaltung sowie die Verpflegung während des offiziellen Programms. Das Vortragsprogramm und die Liste der Aussteller und Sponsoren (SAP-Partner) wird zeitnah auf dieser Website veröffentlicht.